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Das Ende der Lotterie-Monopole?

Artikel eingestellt am Samstag 9 Mai 2015

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Die Lotterie hat eine lange Geschichte. Lotto, in einer anderen Form als heute, wurde bereits vor Hunderten von Jahren als amüsante Abwechslung mit möglichem finanziellen Gewinn betrachtet. Von jeher hat der Staat sich jedoch an jedem möglichen Zeitvertreib mit potenziellem monetären Gewinn beteiligt und hat auch gerne das Monopol über solche einnahmeträchtigen Hobbies übernommen. Ein Glücksspiel war es für den Staat selten, das Risiko lag immer beim Spieler, die Hoheit hat kassiert.

Zwischen der ersten historisch belegten Lotterie, welche als reines Glücksspiel mit finanziellem oder anderweitig bereicherndem Gewinn veranstaltet wurde und der uns heute bekannten Zahlen-Lotterie liegt eine lange Zeit. In all dieser Zeit hatte sich bis vor kurzem eines nicht geändert. Der Staat hatte ein Quasi-Monopol auf die Betreibung dieser Form des Glücksspiels. In jüngster Zeit ist das Wort Monopol nicht mehr gesellschaftsfähig.

Der Staat bleibt beteiligt.

Durch strenge Regulationen und Auflagen zur Lizenzerteilung gelang es den staatlichen Anbietern dennoch, ihr Quasi-Monopol aufrecht zu erhalten. Doch es kam die Zeit der Wahrheit. Im 21. Jahrhundert hat eine rein staatliche Lotterie keinen Platz mehr. Es ist das Zeitalter der freien Wirtschaft, jeder Anbieter darf sein Angebot unterbreiten.

Online-Anbieter laufen den Rang ab.

Ende der 60er Jahre bereits kam der Vorläufer dessen, was heute als das landläufig bekannte ‚Internet‘ aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken ist. Mit dem Internet kam der grenzüberschreitende Handel nicht nur für Unternehmer oder wohlhabende Mitbürger, sondern auch für Otto Normalverbraucher.

Die Online-Lottoanbieter, welche sich in den letzten Jahren auf den Markt gedrängt haben, wie z.B. Lotto24, Tipp24 oder Jumbolotto, um nur einige zu nennen, nehmen nicht aktiv an der Veranstaltung oder Ziehung teil.

Wetten auf die Lottozahlen – ein neues oder altes Konzept?

Vielmehr basiert das Konzept auf herkömmlichen Wetten wie auf z. B. Sportveranstaltungen oder Wettbewerben jeglicher Art. Schließlich kann jeder eine Wettgemeinschaft oder seine eigene kleine Lotterie auf z.B. den Gewinner des Eurovision-Song-Contests starten. Und so auch auf die Lottozahlen. Und wo ist der Unterschied?

Hinter den Anbietern stecken hochwertige Investoren und die Wetten des Kunden sind mit millionenschweren Versicherungverträgen geschützt. Fürchtet der herkömmliche Lotterie-Betreiber die Konkurrenz?

Die Vorteile des Online-Lottoanbieters liegen auf der Hand. Bei Lotterien wie z.B. dem Eurojackpot oder den EuroMillions kann nicht jeder europäische Bürger teilnehmen. Die Abgabe eines Lottoscheins ist auf die Residenten der teilnehmenden Länder begrenzt. Es sei denn, man platziert seine Wette (oder gibt einen Tippschein ab) mit einem der international operierenden Anbieter. So kann man unter anderem auch an amerikanischen Lotterien wie PowerBall oder MegaMillions teilnehmen, oder der spanischen Weihnachtslotterie ‚El Gordo‘, wo ein Spieler aus Deutschland sich im vergangenen Jahr mit 200.00 Euro das Weihnachtsfest versüßte.

Des Weiteren wird durch die Online-Registrierung, die nötig ist, um überhaupt erst spielen zu können, eines mehr oder weniger garantiert – es geht kein Tippschein verloren. Der Spieler registriert sich mit E-Mail-Adresse und wird im Falle eines Gewinns wahlweise per SMS oder E-Mail benachrichtigt.

Wer zahlt noch Gebühren für die Abgabe des Lottoscheins?

Ende 2013 führte ‚Focus‘ eine Studie der günstigsten Online-Lotto-Anbieter durch. Zumindest einer der Teilnehmer der Studie zeichnete sich dadurch aus, dass keine Tippschein-Gebühr berechnet wurde. Dies war eine Neuheit, zahlte man doch bei der Annahmestelle zwischen 30 Cent und 1,20 Euro Gebühr. Andere glänzten mit geringer Tippschein-Gebühr. Das Konkurrenzverhalten gebührte, dass mehr und mehr Anbieter, auch die herkömmlichen Lotterien folgten, und die Tippschein-Geühren senken oder ganz streichen mussten, um sich im Online-Wettbewerb wettbewerbsfähig zu halten. Ein Narr, der noch Gebühren zahlt?

Im Sinne des Verbraucherschutzes darf, und muss es selbstverständlich weiterhin Regulierungen und Überwachungen geben. Der Käufer im Jahr 2015 ist sich seiner Rechte bewusst. Auch seines Rechts, weltweit an Lotterien teilnehmen, und Gewinne einstreichen zu dürfen.

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